A-Z: Alles Wichtige in Kurzform

In alphabetischer Reihenfolge sind hier in Kurzform Informationen über unseren Schulalltag zu finden. Wir hoffen, dass wir damit die eine oder andere Fragen beantworten können.

A

Änderungen

Mit der Einschulung Ihres Kindes haben Sie Ihre gültige Adresse und Telefonnummer angegeben. Sollte sich daran etwas ändern, bitten wir um sofortige Mitteilung der neuen Daten an die Klassenlehrerin und an das Sekretariat zur Änderung der Schülerakte. Auch Änderungen im Sorgerecht sind uns mitzuteilen.

Arbeitsgemeinschaft (AG)

Im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften können die Schülerinnen und Schüler ihre Interessen vertiefen, Unterrichtsinhalte praktisch anwenden und klassen- und jahrgangsübergreifend soziale Kontakte knüpfen. Im Stundenplan der 3. und 4. Klassen ist jeweils eine bis zwei Stunden AG pro Woche im Rahmen des verpflichtenden Unterrichts am Mittwoch in der 5. Stunde vorgesehen. Aktuelle AG-Angebote sind: Schulgarten, Völkerball, Kreativ, Töpfern, Pausenengel und Leichtathletik.

Aufenthalt im Schulgebäude

Aus Sicherheitsgründen müssen die Außentüren geschlossen bleiben. Umso wichtiger ist die Pünktlichkeit aller Schülerinnen und Schüler. Für dringende Notfälle gibt es eine Klingel am Haupteingang, die Sie mit dem Sekretariat verbindet.

Ausleihausweise

In der der ersten Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler Leihausweise für das Spielzeughäuschen. Bei Verlust des Ausleihausweises kann gegen eine Gebühr von 0,50 € ein neuer Schein ausgestellt werden.

B

Betreuungsangebot Klasse 1 & 2

Die Schüler/innen der Klasse 1 und 2 haben täglich meist 4 Stunden Unterricht. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind im Anschluss daran täglich in der 5. Stunde in einer Betreuung anzumelden. Die Betreuung erfolgt durch unsere pädagogischen Mitarbeiterinnen. Sie findet in den Betreuungsräumen im ersten Stockwerk oder bei gutem Wetter auf dem Schulhof statt. Eine Anmeldung ist für ein Schulhalbjahr verbindlich. Die angemeldeten Kinder können erst am Ende der 5. Stunde abgeholt werden, um so eine ruhige und gleichmäßige Betreuungsphase zu gewährleisten.

Bringen & Holen

Damit unsere Kinder lebenstüchtig werden, ist es wichtig, dass sie selbstständig werden und sich in eine Gemeinschaft einfügen können. Helfen Sie Ihrem Kind, indem es selbstständig seinem Alter entsprechend Lebenserfahrung sammeln kann und in der Schule alleine zurechtkommt. Bitte verabschieden Sie sich vor der Schule oder auf dem Parkplatz und erwarten Sie Ihr Kind auch dort wieder. Bitte geben Sie Ihrem Kind nach Möglichkeit auch die Chance, allein und zu Fuß zur Schule zu gehen. Frische Luft und das Gefühl: “Ich kann das alleine” stärkt Ihr Kind.

Beschriftung

Es kommt immer wieder vor, dass Kinder ihre Kleidung, Sportsachen oder Unterrichtsmaterial verlieren oder vermissen. Wir möchten Sie daher bitten, alle Materialien und Kleidungsstücke deutlich zu beschriften. Vor dem Hausmeister-Zimmer, im Eingangsbereich der Schule, befindet sich eine Garderobe, an der verlorene oder vermisste Gegenstände auf ihre Besitzer/in warten und abgeholt werden können.

Bücherei

Die Karl-Nolte-Schule bietet in einer gut sortierten Bücherei allen Kindern, die schon flüssig lesen können, die Möglichkeit, zweimal in der Woche Bücher auszuleihen. Das Angebot umfasst zahlreiche Sachbücher, Erstlesebücher, Bilderbücher, Abenteuer- und Geschichtenbücher, eine große Auswahl an Tierbüchern sowie viele Klassiker der Kinder- und Jugendliteratur.
Die Bücherei erhält jedes Jahr einen Etat, von dem neue Bücher angeschafft werden können, aber auch gut erhaltene gespendete Bücher sind herzlich willkommen!
Die übliche Ausleihzeit beträgt 14 Tage und ist kostenlos. In besonderen Fällen kann von dieser Regelung abgewichen werden, z. B., wenn die Kinder im Rahmen des Deutschunterrichts eine Buchvorstellung vorbereiten oder ein Referat für den Sachunterricht erarbeiten sollen.
Auch für das „Antolin“- Leseförderprogramm stehen viele Bücher zur Auswahl bereit.
Einmal im Jahr (im Frühjahr oder Sommer) findet in unserer Schule ein Lesewettbewerb statt, in dem Kinder der 1. – 3. Klassen ihre Fähigkeiten im Vorlesen und im Leseverständnis präsentieren können. Auch dafür stehen in der Bücherei viele geeignete Bücher zur Auswahl bereit. Die Teilnehmer erhalten attraktive Buchpreise, die jedes Jahr vom Förderverein der Schule finanziert werden.
Zurzeit liegen die Ausleihzeiten jeweils in der 2. großen Pause am Montag und in der 1. großen Pause am Donnerstag. Interessierte Kinder dürfen in diesen Pausen gern zum Schmökern in die Bücherei kommen, auch wenn sie nichts ausleihen wollen. Die Bücherei wird von Frau Hartwig betreut und verwaltet.

Beurlaubungen

Eine Befreiung vom Unterricht muss schriftlich über die Klassenlehrerin bei der Schulleitung beantragt werden. Der Antrag muss eine konkrete Begründung erhalten und spätestens zwei Wochen vor dem beantragten Termin eingehen. Die Schulleitung erteilt einen schriftlichen Bescheid. Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen eine Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.

E

Anschrift Karl-Nolte-Schule
Bachstraße 10
31084 Freden (Leine)
Telefon 05184/8866
Telefax 05184/959715
E-Mail karl-nolte-schule@t-online.de

Die Schule ist montags bis donnerstags von 7:45 bis 15:30 Uhr besetzt. Freitags erreichen Sie uns von 7:45 Uhr bis 12:40 Uhr. Unsere Sekretärin Frau Hennecke erreichen Sie montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Falls das Sekretariat nicht besetzt ist, können Sie Ihre Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail schreiben.

Entschuldigungen erkrankter Kinder

Bereits am ersten Fehltag müssen Sie der Schule den Grund des Fehlens mitteilen. Dafür genügt ein Anruf im Sekretariat oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Sobald eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich ist, geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, aus der die Dauer und (falls gewünscht) der Grund der Erkrankung hervorgehen sollte. Es gibt meldepflichtige Erkrankungen, die umgehend der Schule mitgeteilt werden müssen. Eine Auflistung finden Sie unter meldepflichtige Krankheiten. Sollte Ihr Kind länger als drei Tage krank sein, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Elternbriefe

In unregelmäßigen Abständen erhalten Sie Elternbriefe, in denen die Schulleitung, Klassenlehrerinnen oder Fachlehrer/innen Sie informieren möchten. Bitte beachten Sie ggf. Rückgabetermine. Eine fristgerechte Rückgabe erleichtert uns die Arbeit.

Elternsprechtage u. -gespräche

Pro Halbjahr findet mindestens ein Elterngespräch statt, in dem die Möglichkeit besteht, die Lehrerinnen und Lehrer der Schule zu sprechen. Die Klassenlehrerin lädt Sie dazu ein. Sie können natürlich auch selbst die Lehrer/innen Ihres Kindes um ein Gespräch bitten.

Elternvertretung/Elternmitarbeit

Als Mitglied der Klassenelternschaft können Sie sich in die unterschiedlichen Konferenzen und Gremien wählen lassen. Ohne die Mitarbeit vieler Eltern in der Schule ist ein abwechslungsreiches und lebendiges Schulleben nicht mehr denkbar. Aktive Elternarbeit ermöglicht z. B. die Arbeit im Förderverein, Hilfe im Unterricht (Leseeltern, Basteleltern), Unterrichtsgänge, die Durchführung von Schulfesten und Projekten. Die Eltern einer Klasse wählen für zwei Jahre die Klassenelternvertretung (ein/e Vorsitzende/r, zwei Stellvertreter). Der/Die gewählte Vorsitzende der Klassenelternschaft lädt in Absprache mit der Klassenlehrerin zu Elternversammlungen ein und nimmt an Klassenkonferenzen teil.
Die gewählten Elternvertreter aller Klassen bilden den Schulelternrat. Aus seinen Reihen wählt der Schulelternrat eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Beide nehmen an Fachkonferenzen und Gesamtkonferenzen mit Stimmrecht teil. Daneben bestimmt der Schulelternrat vier weitere Vertreter aus seinen Reihen für die Gesamtkonferenz mit vollem Stimmrecht.
In einer Gesamtkonferenz treffen die Elternvertreter, Vertreter des Schulträgers (Gemeinde Freden) und das Kollegium zusammen.
Außerdem wird ein Schulvorstand gebildet, der aus je vier Eltern- und vier Lehrervertretern besteht. Der Schulvorstand wird jeweils für zwei Jahre gewählt.

F

Fundsachen

Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule verloren oder liegengelassen hat, werden in der Schule gesammelt. Diese Fundsachen können von Ihnen oder Ihrem Kind persönlich gesichtet bzw. abgeholt werden. Vor den Ferien werden nicht abgeholte Fundsachen nochmals ausgelegt. Anschließend geben wir die liegengelassenen Kleidungsstücke in die Kleiderspende. Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es nicht sinnvoll ist, wenn Sie Ihrem Kind wertvolle Gegenstände, hohe Geldbeträge usw. mit in die Schule geben.

Förderverein

Seit dem 29.11.1995 gibt es an unserer Schule den Förderverein Karl-Nolte-Schule, der vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit zugesprochen bekommen hat. Dieser Förderverein verfolgt das Ziel, die Aktivitäten der Schule materiell, ideell und durch persönlichen Einsatz zu unterstützen. Diese Initiative wird von der Schule sehr begrüßt und unterstützt. Eine Reihe von Anschaffungen, die den Kindern im Schulalltag zugutekommen, konnten so in den letzten Jahren realisiert werden. Auch die Organisation der Beköstigung beim Weihnachtsmarkt in der Zehntscheune und bei der Einschulung der neuen Erstklässler wird vom Förderverein übernommen. Mitgliedsanträge liegen in der Schule aus oder werden im Sekretariat ausgegeben.

Frühstück

Alle Klassen frühstücken im Klassenverband in der Zeit von 9:35 Uhr bis 9:45 Uhr gemeinsam.
Bitte achten Sie auf ein ausgewogenes Schulfrühstück für Ihr Kind und geben Sie es, der Umwelt zuliebe, in einer Brotdose mit. Seit September 2022 nimmt unsere Schule an einem EU Schulprogramm teil. Wir bekommen jeden Montag aus dem Waldgarten Everode eine Obst-/Gemüsekiste pro Klasse geliefert. Das Obst und Gemüse wird zum Frühstück, die Woche über verteilt und kommt bei den Schülerinnen und Schülern super an.

G

Ganztag

Im Anschluss an den regulären Unterricht bietet die Karl-Nolte-Schule ein freiwilliges Ganztagsangebot bis 15.30 Uhr. Dazu müssen die Kinder schriftlich für 1 – 4 Tage angemeldet werden. Am Freitag findet kein Ganztagsbetrieb statt. Das Formular zur Anmeldung erhalten Sie im Schulsekretariat oder können es in der Rubrik „Infos für Eltern“ downloaden. Die An- und Abmeldung ist jeweils zu einem vollen Monat möglich. Die Abrechnung erfolgt per Bankeinzug. Abgerechnet wird für die angemeldeten Tage (3€ pro Mahlzeit). Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes werden über das Sekretariat geregelt.
Die Betreuung umfasst ein Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und verschiedene Angebote (Basteln, Sport, Spiele).
Das Abholen der Kinder im Ganztagsbetrieb ist aus organisatorischen Gründen nur um 14.15 Uhr und um 15.30 Uhr möglich.
Die Hausaufgabenbetreuung endet um 14.45 Uhr. Danach gehen die Kinder in das betreute Spielen. Bis dahin nicht vollendete Hausaufgaben müssen zu Hause erledigt werden.
Das Taxi für die auswärtigen Schüler/innen fährt um 15:30 Uhr.
Eine rechtzeitige Abmeldung ist telefonisch oder schriftlich zwingend notwendig.

H

Hausaufgaben und Unterrichtsmaterialien

Hausaufgaben ergänzen und unterstützen die schulische Arbeit. Sie dienen dazu, den in der Schule erarbeiteten Lernstoff zu vertiefen. Sie bieten den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit zu individueller, selbstständiger Auseinandersetzung mit einem Thema des Unterrichts. Leider müssen wir manchmal die Erfahrung machen, dass einige Kinder die Hausaufgaben nicht regelmäßig und sorgfältig anfertigen. Als fürsorgliche Eltern lassen Sie diesen Fall gar nicht erst eintreten, ansonsten fehlen Ihrem Kind wichtige Übungen. In der Grundschule sollte die Dauer von ca. 30 – 60 Minuten (je nach Klassenstufe) nicht wesentlich überschritten werden. Von Freitag zu Montag und über die Ferien werden grundsätzlich keine Hausaufgaben erteilt. Achten Sie bitte auch auf Vollständigkeit des entsprechenden Unterrichtsmaterials (Bücher, Hefte, Stifte, Schere, Kleber, Sportzeug…etc.). Es ist das tägliche Handwerkszeug Ihres Kindes. Wenn diese Dinge unvollständig sind oder gar fehlen, kommt es leider immer wieder zu ärgerlichen Verzögerungen oder Störungen im Unterricht.

Handy und Smart-Watch-Verbot

An unserer Schule sind sowohl Handys als auch Smart-Watch verboten. Auf den Elternabenden wird auf dieses Thema immer wieder hingewiesen.

Auch erreichen uns immer mal wieder „Klagen“ dass über Whats-App Schülerinnen und Schüler „gemobbt“ werden. In den AGB von Whats-App ist zu lesen, dass es erst ab 16 Jahren erlaubt ist. Wenn Sie Ihrem Kind ein Handy kaufen und Whats-App installieren, sind Sie in der Verantwortung und nicht die Schule.

K

Klassenlehrerin/ Klassenlehrer

Jede Klasse hat eine feste Ansprechperson, die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Im Team arbeiten alle Lehrkräfte einer Klassenstufe eng zusammen und sprechen wichtige Inhalte ab.

Klassenfahrten

In der Regel unternimmt jede Klasse im Laufe der Grundschulzeit einen mehrtägigen Aufenthalt in einem Schullandheim oder Jugendherberge. Über Planung und Kosten informiert der/die Klassenlehrer/in die Eltern rechtzeitig.

L

„Lausige Zeiten“

Kopflausbefall kommt immer wieder einmal vor. Es ist sehr unangenehm, aber keine Schande, wenn sich Läuse eingeschlichen haben. Das kann jeden treffen. Wenn Läuse festgestellt werden, erhalten Sie ein Merkblatt über den Kopflausbefall mit wichtigen Hinweisen zum Verhalten in den betroffenen Familien. Des Weiteren erhalten Sie ein Blatt mit zwei Erklärungen zur Erst- und Zweitbehandlung, die sie ausgefüllt zu den angegebenen Zeiten der Schule zukommen lassen müssen. Die betroffenen Kinder können direkt nach der Erstbehandlung ohne ärztliches Attest die Schule wieder besuchen, wenn Sie die Erklärung zur Erstbehandlung vorlegen. Ein ärztliches Attest wird seitens der Schule eingefordert, wenn trotz der Zweitbehandlung nach 8-10 Tagen innerhalb von 4 Wochen erneut ein Läusebefall festgestellt wird. In diesem Fall wird sich die Schule an das Gesundheitsamt des Landkreises wenden und um weitere Veranlassung bitten.

Lehrer/Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst, Student/innen, Praktikant/innen

In Zusammenarbeit mit den Studienseminaren für das Lehramt an Grundschulen in Hildesheim und Goslar werden bei uns regelmäßig Lehrer/Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst für den späteren Beruf ausgebildet. Sie bleiben für eineinhalb Jahre an unserer Schule. Auch Studenten/Studentinnen aus dem Praxissemester der Universität Hildesheim oder Praktikanten/Praktikantinnen aus der Erzieherausbildung sind zeitweise zu Gast bei uns und sammeln wertvolle Erfahrungen im Schulalltag.

M

Meldepflichtige Krankheiten

Leidet Ihr Kind oder auch nur ein Mitglied Ihres Haushaltes unter einer meldepflichtigen Krankheit, müssen Sie dies der Schule mit der Diagnose mitteilen. In manchen Fällen müssen wir die übrigen Kinder ohne Angabe des Namens Ihres Kindes über das Auftreten einer ansteckenden Krankheit informieren oder mit dem Gesundheitsamt andere notwendige Maßnahmen ergreifen, um einer Weiterverbreitung vorzubeugen. Erst nach einer Behandlung darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen. Keine dieser Krankheiten wird durch Unvorsichtigkeit oder mangelnde Sauberkeit begünstigt. Schämen Sie sich deshalb bitte nicht, falls Ihr Kind betroffen ist, sondern wenden Sie sich an einen Arzt oder eine Ärztin und teilen Sie uns das Auftreten der Krankheit mit. Nur so lässt sich die Verbreitung der Krankheit eindämmen und auch Ihr Kind steckt sich dann hoffentlich nicht wieder an.
Meldepflichtige Krankheiten sind: Kopflausbefall, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektion, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis, A, bakterielle Ruhr, Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, Durchfall durch EHEC-Bakterien, hämorrhagisches Fieber, Pest, Kinderlähmung, Corona-Viren.

O

Öffnungszeiten

Vor dem Schulbeginn um 8.10 Uhr öffnet die Schule ab 7:45 Uhr. Die Schüler/innen können sich dann in ihren Klassen unter Aufsicht beschäftigen.

P

Pause

Die großen Pausen finden auf dem Schulhof und dem Schulgelände statt. Die Kinder können Fußball spielen, die Spielgeräte benutzen oder sich aus dem Spielzeughäuschen Pausenspiele ausleihen. Das Spielehäuschen und die Ausleihe wird von unseren Pausenengeln organisiert. Bei schlechter Witterung, z.B.: Regen oder Sturm, bleiben die Kinder im Schulgebäude und beschäftigen sich in der Klasse.

Pausenengel

Pausenengel sind Schüler und Schülerinnen, die achtsam und wertschätzend kritische Situationen auf dem Pausenhof wahrnehmen und Unterstützungssysteme zur Hilfe holen. Mit Hilfe der Pausenengel wird eine friedfertige Pausenatmosphäre für alle Schüler und Schülerinnen geschaffen. Es handelt sich um ein Konzept zur Streitvermeidung und Gewaltprävention auf dem Schulhof.

Die Pausenengel der Karl-Nolte-Schule

  • sind Schüler, die die aufsichtführenden LehrerInnen begleiten.
  • nehmen Missverhältnisse auf dem Pausenhof wahr.
  • helfen den Mitschülern sofort bei kleineren Streitigkeiten und kleineren Verletzungen.
  • melden größere Schwierigkeiten der Aufsicht.
  • teilen Pausenspielgeräte aus.

Pausenengel sollen Streit vor der Eskalation erkennen und eingreifen, bevor es zu heftigen Auseinandersetzungen kommt.

Helfen – hinschauen – einmischen – Hilfe holen

Postmappe

Die Postmappe ist eine wichtige Verbindungsmappe zwischen Schule und Elternhaus. Diese verbleibt bitte in der Schultasche und sollte täglich kontrolliert werden.

R

Religionsunterricht

Wir unterrichten an unserer Schule konfessionell- kooperativen Religionsunterricht.

S

Schulbücher

Die Schule bietet Schulbücher ab der 2. Klasse zur Ausleihe (35% des Kaufpreises) an. Dazu müssen Sie Ihr Kind am Ausleihverfahren anmelden und die Ausleihgebühr fristgerecht bezahlen. Schulbücher werden über mehrere Jahre an die Kinder ausgegeben. Die Kinder sollen pfleglich mit diesen Büchern umgehen. Sollte ein Buch beispielsweise durch ein ausgelaufenes Getränk so stark beschädigt werden, dass es im Folgejahr nicht mehr verliehen werden kann oder ist es nicht mehr auffindbar, müssen Sie den Zeitwert des Buches ersetzen. In der 1. Klasse werden alle Schulbücher gekauft, da die Kinder in diese reinschreiben. Es sind Verbrauchsmaterialien. Weitere Verbrauchsmaterialien für Klasse 2 bis 4 werden Ihnen als Materiallisten von den Klassenlehrerinnen vor den Sommerferien ausgeteilt.

Schulbegleiter / Schulassistenz / Integrationshelfer

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können für den Schulbesuch an unserer Schule individuelle Hilfen in Form von Schulbegleitern erhalten. Eine Schulbegleitung soll die Kinder im Schulalltag unterstützen und Teilhabe (nach § 35a SGB VIII) an Schule und Unterricht ermöglichen. Es handelt sich dabei um Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe.
Zuvor benötigt das Kind eine psychiatrische/psychotherapeutische Diagnostik, die die Grundlage für eine Gewährung der Maßnahme ist. Die Feststellung der Beeinträchtigung der Teilhabe erfolgt schließlich durch das Jugendamt (Hospitation).
Die Kosten für einen Integrationshelfer werden auf Antrag der Eltern vom zuständigen Sozialamt übernommen.

Aufgaben der Schulbegleitung:

  • Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen
  • Begleitung bei der Bewältigung von inter- und intrapersonellen Konflikten
  • Aufzeigen von Wegen zum Beziehungsaufbau
  • Förderung der Eigen- und Fremdwahrnehmung
  • Stärkung der Sozialkompetenz
  • Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrkräften
  • Begleitung von Einzel- und Gruppenaktivitäten, Projektarbeiten
  • Ermöglichung der Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten und Ausflügen
  • Hinführung zu Regelverständnis und Akzeptanz
  • Assistenz im Bereich des schulischen Lernens
  • Begleitung, Orientierung und Unterstützung im schulischen Alltag (Wechsel in andere Klassenräume, Pausenbegleitung etc.)
  • Strukturierung, Betreuung und Begleitung in allen Unterrichtsphasen
  • Begleitung bei der Alltagsbewältigung
  • Unterstützung bei der Verwendung unterschiedlicher Hilfsmittel
  • Unterstützung im lebenspraktischen Bereich
  • Teilnahme an Teamsitzungen und Teilnahme an Hilfeplangesprächen
  • Mitarbeit bei der Entwicklung von Hilfeplanzielen und Umsetzung dieser
  • Einbezug bei Elterngesprächen
  • Einbringen von Ideen und praktischen Möglichkeiten der Umsetzung des Lernstoffes für die Schülerin oder den Schüler
  • Gemeinsam oder in Absprache mit den Lehrkräften Gestaltung des Arbeitsplatzes des Schülers oder der Schülerin
  • Mitarbeit bei der Erstellung und Umsetzung von individuellen Förderplanzielen
  • Austausch mit dem Träger, dem Jugendamt und anderen kooperierenden Institutionen

Schulgarten

Macht man in der Pause einen Spaziergang über das Schulgelände, sieht man zunächst „nur“ weitläufige betonierte Flächen und Spielgeräte, die die Kinder zum Toben und Spielen nutzen können. Wagt man allerdings einen Blick und geht um das Schulgebäude herum, hinter der Schaukel rechts ein paar Treppenstufen hinunter, durch einen verschlungenen Pfad von Sträuchern und Stauden, entdeckt man einen wundervoll gepflegten und mit Liebe angelegten Schulgarten. Hier wachsen Gemüse- und Kräuterpflanzen, hier können Hochbeete bewirtschaftet werden und Insekten bei ihrer Arbeit beobachtet werden. Der Schulgarten befindet sich sozusagen im Innenhof des Schulgebäudes und kann von einigen Klassenräumen aus beobachtet werden. Unser Anliegen mit dem geschaffenen Schulgarten ist, den Kindern wichtige Erfahrungen in der Natur zu ermöglichen. Die Schüler/innen sollen einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur erlernen. Sie können vielfältige Beobachtungen machen, z. B. hinter der Glasscheibe im Hochbeet. Gleichzeitig soll der Schulgarten zum Verweilen und der Erholung in den Pausen dienen. Durch den fächerübergreifenden Unterricht sowie einer wöchentlichen AG erwerben die Schüler/innen Kenntnisse über Pflanzen und Tiere und erwerben gärtnerische Fähigkeiten. Die geernteten Kräuter, Gemüsesorten und Früchte finden im monatlichen gesunden Frühstück am Donnerstag vielseitige Verwendung, z.B. im Kräuter- und Früchtequark, als Salate oder als Fruchtspieße und werden auch bei der Scheunenweihnacht gegen einen Obolus verkauft.

Schulordnung

Die Schulordnung ist für alle am Lernen Beteiligte verbindlich. Sie wird durch die Klassenregeln ergänzt. Nachzulesen ist die Schulordnung und unser Schulvertrag unter Über uns.

Schulranzen

Um das Gewicht der Schulranzen so gering wie möglich zu halten, bieten wir den Schülern Fächer in den Klassenräumen an. In diesen können verschiedene Unterrichtsmaterialien wie Tuschzeug, Mappen, Bastelmaterialien und nicht benötigte Schulbücher aufbewahrt werden. Der Schulranzen soll täglich aufgeräumt und mit den Arbeitsmaterialien gepackt werden, die für den nächsten Schultag nötig sind.

Schulweg

Wichtig ist, dass Ihr Kind den Schulweg oder den Weg zur Bushaltestelle sicher kennt. Gehen Sie den Weg vor dem ersten Schultag mehrfach mit ihm und erklären Sie ihm die Verkehrszeichen. Weisen Sie auch auf besondere Gefahrenpunkte hin. Ihr Kind sollte, vor allem in der dunklen Jahreszeit, helle Kleidung tragen. Signal- und Leuchtfarben an der Kleidung und am Ranzen erhöhen die Sicherheit. Wenn der Schulweg in kleinen Gruppen zurückgelegt wird, erhöht sich für das einzelne Kind die Sicherheit.
Fahrräder und andere Fahrzeuge (z.B.: Roller) sind am Fahrradständer abzustellen und auch anzuschließen. Bitte achten Sie auf geeignete Schutzausrüstung (Helm etc.) und ein verkehrssicheres Transportmittel.
Vor Schulbeginn kommt es im Bereich Sülbachstraße/ Parkplatz im Meierhof oft zu unübersichtlichen und gefährlichen Verkehrssituationen. Wenn Sie ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, raten wir Ihnen deshalb, den Parkplatz am Dorfladen zu nutzen und den Rest des Schulweges über den Zebrastreifen an der Greener Straße zu Fuß zurück zu legen. Parken Sie auf keinen Fall in der Bushaltebucht am Schulgelände in der Sülbachstraße. Sie blockieren sonst die Haltezone für ankommende Schulbusse.

Sonderpädagogische Grundversorgung

Allen Schülerinnen und Schülern der Karl-Nolte-Schule soll ein gemeinsames Lernen ermöglicht werden. Dies geschieht durch eine präventive Förderung, um Lern-, Verhaltens- und Sprachstörungen entgegenzuwirken. Aber auch durch eine integrative Förderung bei Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf. Im Rahmen der Grundversorgung stehen der Schule zwei Stunden pro Woche pro Klasse zu, die wir auf die Klassen aufteilen. Die Förderung wird in Form von Diagnostik, präventiver Förderung und Förderung gemäß individueller Förderpläne durchgeführt. Darüber hinaus berät und unterstützt uns unsere Förderschullehrkraft Frau Nagott im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung.

Sportunterricht

Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind einen Turnbeutel mit Turnhose, T-Shirt und gut passenden Turnschuhen mit hellen Sohlen. In der 3. Klasse hat Ihr Kind auch Schwimmunterricht. Hier wird eine Badehose/ ein Badeanzug, ein Handtuch, eine Bürste/ Kamm und Duschgel benötigt. Ohrringe und Schmuck dürfen im Sportunterricht nicht getragen werden (Verletzungsgefahr!). Lange Haare sind mit einem Haargummi zusammen zu binden. Bei Erkrankung muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
Kleiden Sie ihr Kind am Sporttag möglichst unkompliziert, damit das Umkleiden möglichst rasch vollzogen werden kann und wenig Zeit vom Unterricht in Anspruch genommen wird. Üben Sie auch das Zubinden der Schuhe. Klettverschlüsse an den Straßen- und Sportschuhen sind eine wesentliche Erleichterung.

Stundenplan

Die Karl-Nolte-Schule ist eine verlässliche Grundschule mit festen Unterrichts- und Betreuungszeiten.
In der freiwilligen Ankommzeit (7.45 Uhr – 8.05 Uhr) können sich die Kinder in ihren Klassen unter Aufsicht beschäftigen, bis der Unterricht beginnt (8.10 Uhr).
In der 5. Stunde (11.55 Uhr-12.45 Uhr) werden die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 von pädagogischen Mitarbeiterinnen betreut, wenn die Eltern dies wünschen und ihre Kinder dafür angemeldet haben. Die Anmeldung soll für ein halbes Schuljahr gelten. Zwischenzeitliches An- und Abmelden ist jedoch jederzeit möglich.
Der normale Unterrichtsschluss ist für die 1. und 2. Klassen um 11.35 Uhr,
montags um 12.45 Uhr.
Für die 3. und 4. Klassen endet der Unterricht in der Regel um 12.45 Uhr,
an manchen Tagen um 13.25 Uhr.

Uhrzeit
07.45 – 08.05 Ankommzeit
08.05 – 08.10 Pause
08.10 – 08.55 1. Stunde
08.55- 09.35 2. Stunde
09.35 – 09.45 Gemeinsames Frühstück in den Klassen
09.45 – 10.05 1. große Pause
10.05 – 10.50 3. Stunde
10.50 – 11.35 4. Stunde
11.35 – 11.55 2. große Pause
11.55 – 12.40 5. Stunde oder Betreuung Klasse 1 & 2
12.40 – 13.25 6. Stunde
Bus-Fahrzeiten
Busse nach der 4. Stunde 11.47 Uhr
Busse nach der 5. Stunde 12.45 Uhr
Busse nach der 6. Stunde 13.30 Uhr
Busse nach dem Ganztag 15.30 Uhr

Für angemeldete Kinder gibt es die Ganztagsbetreuung bis 15.30 Uhr mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und betreutem Spiel (siehe Ganztag).

U

Unfall

Ihr Kind ist bei allen schulischen Veranstaltungen am Vormittag und am Nachmittag sach- und unfallversichert. Das gilt auch für den direkten Schulweg. Der Versicherungsschutz entfällt unter Umständen, wenn Ihr Kind das Schulgebäude unerlaubt verlässt oder den Schulweg erheblich ausdehnt. Weisen Sie Ihr Kind bitte eindringlich auf diesen Sachverhalt hin. Schülerunfälle müssen umgehend im Sekretariat der Schule gemeldet werden.

Unterrichtsausfall bei schlechtem Wetter

Bei Unterrichtsausfall bei schlechter Witterung (Schnee- und Eisglätte, Sturm, …) gilt diese Regelung:

  • Der behördlich gemeldete Unterrichtsausfall wird ausschließlich auf der Internetseite www.vmz-niedersachsen.de oder durch den Rundfunk bekannt gemacht. Hören Sie bei entsprechender Witterung NDR 2 oder NDR 1 Radio Niedersachsen. Auch die Schulleitung erhält keine weiteren Informationen.
  • Bei schlechter Witterung ohne offiziellen Unterrichtsausfall entscheiden Sie angesichts der örtlichen Verhältnisse selbst, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken. Behalten Sie Ihr Kind wegen der schlechten Wetterlage zu Hause, ist es in jedem Fall entschuldigt.

Kinder, die trotz Unterrichtsausfall zur Schule kommen, werden laut Stundenplan in der Schule betreut. Das gilt auch für die beantragte 5. Stunde für die Klassen 1 und 2.

Übergang in die weiterführende Schule

Vor dem Übergang in die weiterführenden Schulen haben die Eltern der vierten Klassen Gelegenheit, mit der Lehrkraft über den weiteren schulischen Bildungsweg ihres Kindes zu sprechen. Schriftliche Empfehlungen der Schule gibt es seit dem Schuljahr 2015/2016 nicht mehr. Der Elternwille ist entscheidend für die Schullaufbahn des Kindes.

V

Veröffentlichung von Fotos

Bei der Aufnahme in die Karl-Nolte-Schule müssen die Erziehungsberechtigten auf einer vorbereiteten Einverständniserklärung ihre Zustimmung/Ablehnung zur Veröffentlichung von Schüler/innen-Fotos auf der Homepage der Schule und in der Presse erteilen. Auf Initiative der Erziehungsberechtigten kann die Zustimmung jederzeit widerrufen und in eine Ablehnung geändert werden.

Z

Zeugnisse

Zeugnisse sind offizielle Leistungsbeurteilungen, die halbjährlich erteilt werden. Ausnahme: Nach dem ersten Schulhalbjahr in Klasse 1 werden keine Zeugnisse erteilt.
Das Zeugnis am Ende des ersten Schuljahres sowie die Zeugnisse des zweiten Schuljahres enthalten Beschreibungen zum Erreichen der Kompetenzen in den Lehrgängen „Lesen, Schreiben und Rechnen“. Daneben werden Aussagen über das Arbeits- und Sozialverhalten gemacht. Ferner gibt es noch Angaben zu besonderen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen.
Das erste Zeugnis mit Noten wird im 3. Schuljahr erteilt.
Von Klasse 1 gehen die Kinder ohne Versetzung über in Klasse 2. Es gibt keine Nichtversetzung. Es besteht aber die Möglichkeit des freiwilligen Zurücktretens auf Antrag der Eltern nach vorheriger gründlicher Beratung zwischen Eltern und Klassenlehrer(n).
Nach Klasse 2, 3 und 4 kann die Zeugniskonferenz die Nichtversetzung aussprechen. Das Schuljahr muss in diesem Fall wiederholt werden. Auch in diesen Jahrgängen ist ein freiwilliges Zurücktreten möglich.

Zusammenarbeit

Wir laden Sie herzlich zur Zusammenarbeit mit uns Lehrkräften und Mitarbeitern ein. Ohne Ihr Engagement wäre aktives Schulleben und Lernen heute undenkbar.