| Vorzeitiger Unterrichtsschluss bei Hitzefrei |
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Hitzefrei darf bei entsprechenden Temperaturen frühestens nach der 4. Stunde (11.35 Uhr) erteilt werden. Für Kinder der 1. und 2. Klassen ist zu diesem Zeitpunkt der Unterricht ohnehin beendet. Für die Kinder, die für die Betreuung (bis 12.45 Uhr) angemeldet sind, und die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen, müssen die Erziehungsberechtigten schriftlich erklären, dass ihre Kinder bei Hitzefrei bereits um 11.35 Uhr nach Hause kommen können. Sie erhalten für die Erklärung rechtzeitig ein vorbereitetes Formular. Liegt diese Erklärung nicht vor, werden die Kinder bis 12.45 Uhr betreut.
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