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Unterrichtsausfall bei schlechtem Wetter |
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Bei Unterrichtsausfall bei schlechter Witterung (Schnee- und Eisglätte, Sturm...) gilt die folgende Regelung:
- Der Unterrichtsausfall wird durch den Rundfunkt bekannt gemacht. Hören Sie bei entsprechender Witterung NDR 2 oder NDR 1 Radio Niedersachsen. Auch die Schulleitung erhält keine weiteren Informationen.
- Bei schlechter Witterung ohne offiziellen Unterrichtsausfall entscheiden Sie angesichts der örtlichen Verhältnisse selbst, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken. Behalten Sie Ihr Kind wegen der schlechten Wetterlage zu Hause, ist es in jedem Fall entschuldigt.
Kinder, die trotz Unterrichtsausfall zur Schule kommen, werden laut Stundenplan in der Schule betreut. Das gilt auch für die beantragte Mittagsbetreuung für die Klassen 1 und 2. |