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Feste Betreuungs- und Unterrichtszeiten |
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Die Karl-Nolte-Schule Freden ist eine Verlässliche Grundschule mit festen Unterrichts- und Betreuungszeiten. Von 7. 45 Uhr bis 12.45 Uhr, für Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen an manchen Tagen auch bis 13.25 Uhr, werden feste Betreuungs- und Unterrichtszeiten angeboten. |
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Freiwillige Nachmittagsbetreuung |
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Zum Beginn des Schuljahres 2006/2007 wurde an der Karl-Nolte-Schule Freden ein freiwilliges Nachmittagsangebot am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag eingerichtet. Dazu müssen die Kinder schriftlich jeweils für ein halbes Schuljahr angemeldet werden. |
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Wenn Ihr Kind mit den Auto zur Schule gebracht wird |
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Vor Schulbeginn kommt es im Bereich Sülbachstraße /Parkplatz im Meierhof oft zu unübersichtlichen und gefährlichen Verkehrssituationen. Die Schule rät Ihnen daher dringend, den Parkplatz am REWE-Markt zu nutzen und den Rest des Schulweges über den Zebrastreifen an der Greener Straße zu Fuß zurück zu legen. Parken Sie auf keinen Fall in der Bushaltebucht am Schulgelände in der Sülbachstraße. Sie blockieren sonst die Haltezone für ankommende Schulbusse. |
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Eine Befreiung vom Unterricht muss schriftlich über die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer bei der Schulleitung beantragt werden. Der Antrag muss eine konkrete Begründung enthalten und spätestens 2 Wochen vor dem beantragten Termin eingehen. Die Schulleitung erteilt einen schriftlichen Bescheid. Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen eine Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde. |
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Die Eltern einer Klasse wählen für 2 Jahre die Klassenelternvertretung (Vorsitzender, 2. Stellvertreter). Der/Die gewählte Vorsitzende der Klassenelternschaft lädt in Absprache mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer zu Elternversammlungen ein und nimmt an den Klassenkonferenzen teil. |
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Ihr Kind ist bei allen schulischen Veranstaltungen am Vormittag und am Nachmittag sach- und unfallversichtert. Das gilt auch für den direkten Schulweg. Der Versicherungsschutz entfällt unter Umständen, wenn Ihr Kind - zum Beispiel in den großen Pausen - das Schulgelände unerlaubt verlässt oder den Schulweg erheblich ausdehnt. Weisen Sie Ihr Kind bitte eindringlich auf diesen Sachverhalt hin. Schülerunfälle müssen umgehend im Sekretariat der Schule gemeldet werden. |
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